Navigation

Rezept bestellen

Das neue e-Rezept

Durch die vom Gesetzgeber beschlossene Einführung des e-Rezeptes ergeben sich folgende Änderungen:

Vor der ersten Rezeptbestellung im Quartal muss die Krankenkassenkarte bei uns vorgelegt werden. Ist Ihre Krankenkassenkarte eingelesen, werden Ihre bestellten e-Rezepte im Tagesverlauf von uns digital unterschrieben. Ab dem Folgetag können Sie direkt mit Ihrer Krankenkassenkarte in die Apotheke gehen und die Medikamente abholen. Ein ausgedrucktes Rezept ist nicht mehr notwendig.

Beachten Sie bitte die Voraussetzungen für diesen besonderen Service:

  • Es muss sich um Medikamente handeln, die wir Ihnen regelmäßig verordnen.

  • Es muss sich um Facharztüberweisungen für bereits eingeleitete regelmäßige Mitbehandlungen handeln. Die Überweisung muss für das laufende Quartal sein.

  • Es ist ein Arzt-Patienten-Kontakt im Quartal erforderlich.

Bestellformular

Zur Datenschutzerklärung